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ZEUGNIS |
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Alle Arbeitnehmenden haben das Recht auf ein vollständiges Arbeitszeugnis. Die Arbeitnehmenden (nicht die Arbeitgebenden) dürfen wählen, ob sie ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung möchten. Bei kurzer Anstellungsdauer, bei Temporärstellen oder kurzfristigen Aushilfen etc., wird in der Regel eine Arbeitsbestätigung ausgestellt. Arbeitnehmende dürfen jederzeit ohne Begründung ein Zwischenzeugnis verlangen. Das empfiehlt sich z.B. bei einem Vorgesetztenwechsel oder bei Übernahme einer anderen Tätigkeit innerhalb des Unternehmens.
Das gehört in ein Arbeitszeugnis - Titel: "Arbeitszeugnis" oder "Zeugnis" (bzw. "Zwischenzeugnis") - Name, Vorname, Geburtsdatum evtl. Bürgerort des Arbeitnehmenden - Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses - Stellung und Funktion im Betrieb - Tätigkeit - Aufzählung der wesentlichen Aufgaben und Verantwortungsbereiche - allfällige Beförderungen, Versetzungen und wesentliche Weiterbildungen - Bewertung der Arbeitsleistung (Qualität, Quantität, Fachwissen, Engagement, Führung) - Bewertung des Verhaltens gegenüber Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Kunden - Allenfalls Nennung des Austrittgrundes - Allenfalls Schlusssatz mit Dankesformel und Zukunftswünschen
Wahrheitspflicht Grundsätzlich sind Arbeitgebende verpflichtet, ein Zeugnis wahrheitsgetreu auszustellen. So besteht z.B. kein Anspruch darauf, dass man "zufolge Umstrukturierung" entlassen wurde, wenn der Grund mangelnde Leistung war. Ein Arbeitszeugnis muss jedoch gegenüber den Arbeitnehmenden wohlwollend formuliert sein, d.h. es darf keine unnötigen und nachteiligen Formulierungen enthalten. Hier liegen in der Praxis oft die Probleme, die meistens vor Gericht enden.
Zeugniscodes Es gibt immer noch eine Zeugnissprache. Zu beachten ist jedoch, dass oft (z.B. in kleineren Firmen) solche Formulierungen verwendet werden, ohne dass sich der Arbeitgebende bewusst ist, dass diese negativ interpretiert werden können. Es kommt dazu, dass es keine einheitliche Interpretation solcher Formulierungen gibt. Sehr wichtig ist es auch, ein Zeugnis im Gesamtzusammenhang zu beurteilen und nicht nur aufgrund einzelner Formulierungen.
Aufgrund dieser vielen Probleme und Unklarheiten verfassen heute viele Firmen uncodierte Zeugnisse. Das kann als Bemerkung im oberen oder unteren Rand des Zeugnisses so stehen oder ergibt sich aus der Tatsache, dass neue, moderne Formulierungen verwendet werden. Im Zweifelsfalle beraten wir Sie gerne.
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