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ARBEITSRECHT |
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Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden. Das Arbeitsrecht ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt – von zentraler Bedeutung sind das Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag), das Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit, Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter) und das Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit).
Nachstehend finden Sie Informationen, Hinweise und Links zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts im engeren und im weiteren Sinne.
Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmenden in den Betrieben. Es ist auf alle privaten Betriebe in der Schweiz anwendbar, die Arbeitnehmende beschäftigen, und zwar unabhängig von der Betriebsgrösse. (mehr ...)
Auf Gesuch der vertragsschliessenden Verbände können die zuständigen Behörden im Bund und in den Kantonen Gesamtarbeitsverträge (GAV) allgemeinverbindlich erklären, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird der Geltungsbereich eines GAV ausgedehnt auf alle Arbeitnehmenden der betreffenden Branche. In den AVE-Beschlüssen ist jeweils aufgeführt, für welches Gebiet, welche Branche und welche Arbeitnehmenden die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV gelten. (mehr ...)
Schwarzarbeit ist ein gravierendes und schädliches Phänomen. Sie ist die Ursache von zahlreichen Problemen, wie zum Beispiel: Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, Konkurrenzverzerrungen in den Wirtschaftsbranchen, Ausfall von Einnahmen für die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungen. (mehr ...)
Weitere lesenswerte Hinweise finden Sie hier
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