Für jedes volle Dienstjahr haben die Arbeitgebendende den Arbeitnehmenden mindestens vier Wochen Ferien zu gewähren. Diese müssen zeitlich im Einvernehmen mit den Vorgesetzten oder dem Betrieb genommen werden. Eine Ausnahme besteht bei Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, diese haben ein Anrecht auf fünf Wochen Ferien. (mehr ...)
Die Ferien dienen grundsätzlich der Erholung. Es sind deshalb auch mindestens zwei Wochen zusammenhängend zu gewähren. (mehr ...)